Kupferberg Kreativ - Krimispiele, Teamerlebnisse, Betriebsausflug, Events, Kindergebutstag, Erlebnispädagogik für Schule und Jugendarbeit

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AGB für Teamerlebnisse

 

Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Kupferberg Kreativ Holger Busch, An der Stadtmauer 10, 32676 Lügde,
Email:
info@kupferberg-kreativ.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen (AGB)

 

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen Kupferberg Kreativ Holger Busch (im folgenden KK) und dem Kunden. Anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von Kupferberg Kreativ ausdrücklich anerkannt werden.

 

0. Angebote und Ausarbeitungen

Angebote und Ausarbeitungen, welche KK für den Kunden erstellt sind kostenfrei und unverbindlich.

Individuell erstellte Ausarbeitungen unterliegen dem Urheberrecht. Die Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung.

 

1. Vertragsabschluß

Der Kunde erhält eine Auftragsbestätigung per Email. Diese wird von ihm unterschrieben und an KK zurückgesendet. Mit dieser Rücksendung per Fax oder auf dem Postweg wird die Buchung verbindlich.

 

2. Bezahlung

Rechnungen über 400,00 Euro sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit 50% sofort nach der Buchung und mit 50% bis spätestens 1 Woche nach der Veranstaltung zur Zahlung ohne Abzug fällig.

Ist der Kunde mit Anzahlungen oder Teilzahlungen im Verzug, ist KK berechtigt nach erfolgloser Mahnung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.

Rechnungen unter 400,00 Euro sind innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss fällig.

Kupferberg Kreativ kann auf eine Teilzahlung und Anzahlung verzichten.

 

3. Leistungen und Preise

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Sonstige Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung, damit diese fester Vertragsbestandteil werden.

Änderungen, die nach Vertragsabschluß notwendig werden, sind nur dann zulässig, wenn sie den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht erheblich beeinflussen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Treten Änderungen ein, die den Gesamtzuschnitt der Leistung erheblich verändern, ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühr innerhalb von 10 Tagen nach Bekannt werden vom Vertrag zurückzutreten.

 

4. Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit schriftlich vom Vertrag zurücktreten oder eine Änderung der Leistung verlangen. KK erhebt bei Rücktritt durch den Kunden Stornokosten wie in der Auftragsbestätigung angegeben.

 

5. Rücktritt durch den Veranstalter

Stört ein Teilnehmer die Leistungserbringung nachhaltig, gefährdet er andere oder verhält sich in einem solchen Maß, dass die sofortige Vertragsaufhebung gerechtfertigt ist, kann KK fristlos vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall behält KK den Anspruch auf die gesamte Vergütung.

 

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Falls der Kunde Leistungen aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, nicht in Anspruch nimmt, behält der KK den Anspruch auf die Vergütung. Eventuell ersparte Aufwendungen werden erstattet, soweit es sich nicht um Kleinigkeiten handelt.

 

7. Kündigung durch höhere Gewalt

Erhebliche Beeinträchtigung und Gefährdung durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, Innere Unruhe, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften berechtigen beide Teile allein nach Maßgabe dieser Vorschriften zur Kündigung.

Im Falle der Kündigung kann KK für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine nach § 651BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.

In jedem Fall hat der Veranstalter die zur Durchführung der Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Mehrkosten hierfür hat der Auftraggeber zu tragen.

 

8. Haftung

KK haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Leistungsbeschreibung, Veranstaltungsvorbereitung, Auswahl der Leistungsträger und die ordentliche Erbringung der vereinbarten Leistungen.

KK übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Kunden oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte oder Locations, soweit dies zulässig ist.

 

9. Besonderheiten bei Outdoorveranstaltugen

Die Teilnahme an Aktivitäten, erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr, es sei denn der Schaden wurde durch KK herbeigeführt. KK haftet nicht für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

KK setzt voraus, dass alle Teilnehmer die üblicherweise erforderlichen, insbesondere die speziell in der Beschreibung genannten Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllen. Trifft dies nicht zu, ist KK berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, sofern eine weitere Vertragsausführung zu risikoreich oder gar unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Kunden oder des Teilnehmers liegt.

KK weist ausdrücklich darauf hin, dass für Beschädigungen an Gegenständen welche die Teilnehmer während der Aktivprogramme mitführen, keine Haftung übernommen wird. Dies gilt insbesondere für Schmuck, Handy, Laptop, Foto und Videocamera.

Wird die Leistung durch Wetterbeeinträchtigungen gemindert, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder Schadenersatz. Der Veranstalter ist jedoch bemüht, das Programm so gut es geht an die Witterungsverhältnisse anzupassen. Organisiert der Veranstalter auf Veranlassung der Teilnehmer ein Ersatzprogramm oder Alternativprogramm, so werden die Aufwendungen hierfür in Rechnung gestellt.

 

 

10. Gewährleistung und Abhilfe

Sind die Leistungen nicht vertragsgemäß, kann der Kunde Abhilfe verlangen. KK ist verpflichtet Abhilfe zu schaffen, soweit dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Es kann auch Abhilfe in Form einer gleichwertigen Ersatzleistung geschaffen werden. Falls Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird, kann der Kunde eine Minderung der Vergütung verlangen.

Soweit der Kunde eine Vergütungsminderung wegen behaupteter Schlechterfüllung begehrt, ist er verpflichtet die Gründe in zumutbarer Weise zu erläutern. Vorraussetzung hierfür ist eine unverzügliche Anzeige des Mangels.

Wird die Leistung durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt und in einer angemessenen Frist keine Abhilfe geschaffen, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag kündigen. KK hat nur noch auf den Teil der Vergütung Anspruch, dessen Leistungen der Kunde bereits erhalten hat, sofern diese Leistungen von Interesse waren.

Der Kunde kann bei besonders schwerwiegenden Mängeln unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einen Umstand, den KK nicht zu vertreten hat.

 

11. Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen vor Ort unverzüglich der Projektleitung, falls nicht erreichbar dem Veranstalter kundzutun.

 

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Sonstige Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung müssen bis spätestens 1 Monat nach vertraglich vorgesehener Beendigung dem Veranstalter gegenüber geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn eine Einhaltung der Frist ohne Verschulden nicht möglich war.

Für den Fall, dass Ansprüche geltend gemacht wurden, ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die Ansprüche zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung, Körperverletzung oder Tötung verjähren nach drei Jahren, alle anderen Ansprüche nach zwei Jahren.

 

13. Geheimhaltung, Datenschutz

KK wird alle Daten, Informationen und Unterlagen des Kunden vertraulich und nur zum Zwecke der Auftragsbearbeitung nutzen. Dies gilt auch für die Zeit nach der Beendigung des Vertrages.

 

14. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die für beide Parteien zweckmäßig ist

 

15. Vermittlung

Tritt KK als Vermittler auf (Restaurant, Hotel) wird diese Vermittlung von KK provisionsfrei erbracht. KK reserviert für den Kunden nach Rücksprache gewünschte zusätzliche Leistungen. Für alle Leistungen, die von Dritten erbracht werden, gelten der Dritte und der Kunde als Vertragspartner.

16. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Lügde soweit dies zulässig ist. Es wird vereinbart, dass vor Klageerhebung zunächst die außergerichtlichen Möglichkeiten (insbesondere Schlichtung) ausgeschöpft werden.

 

Veranstalter:

Kupferberg Kreativ Holger Busch, An der Stadtmauer 10, 32676 Lügde

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für offene Krimispieldinner (AGB)

 

Zusätzlich zu den AGB für Dienstleistungen kommen bei den „offenen Krimispieldinnern“ folgende zusätzliche Regelungen zum tragen:

Rückgabe und Widerrufsrecht bei Eintrittskarten


Leider ist die Rücknahme sowie der Umtausch von Eintrittskarten nicht möglich. Bei der Bestellung von Eintrittskarten besteht gemäß § 312 b Absatz 3 Nr. 6 BGB kein Rücktrittsrecht/Widerrufsrecht..

 

1. Ausfall der Veranstaltung

1. Fällt eine Veranstaltung ersatzlos aus, so erstattet der Verkäufer dem Käufer den Kaufpreis der Eintrittskarte gegen Aushändigung der Eintrittskarte.

2. Die Erstattung erfolgt unverzüglich nach Vorliegen der Eintrittskarten. Ohne Vorlage der Eintrittskarten ist die Erstattung des Kartenpreises ausgeschlossen. Weitere Aufwendungen des Käufers und/oder des Besuchers werden nicht erstattet.

2. Umtausch und Rücknahme von Karten

1. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rücknahme und Umtausch von Eintrittskarten.

3. Verbot des gewerblichen Wiederverkaufs von Eintrittskarten


1. Der Verkauf von Eintrittskarten erfolgt ausschließlich zur privaten Nutzung.

2. Der gewerbliche Wiederverkauf von Eintrittskarten und das Anbieten von Eintrittskarten zum Zwecke des gewerblichen Wiederverkaufs sind untersagt.

3. Im Falle der schuldhaften Verletzung der Pflicht nach Ziffer 5. schuldet der gewerbliche Wiederverkäufer Kupferberg Kreativ die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des Fünffachen des von Kupferberg Kreativ verlangten Verkaufspreises je verkaufter bzw. angebotener Eintrittskarte. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch Kupferberg Kreativ bleibt vorbehalten.


4. Bild- und/ oder Tonaufnahmen

1. Bild- und/ oder Tonaufnahmen jeglicher Art vor, während oder nach der Veranstaltung sind gestattet.

2. Kupferberg Kreativ ist ohne Entgeltpflicht gegenüber den Kartenerwerbern berechtigt, Veranstaltungen - auch ohne vorherigen Hinweis - aufzuzeichnen und den Mitschnitt zu verwenden und/oder verwenden zu lassen. Mit Erwerb der Eintrittskarte erklären die Besucher hiermit ihr Einverständnis.


5. Mobiltelefone

Handys und andere elektronische Kommunikationsmittel sowie sonstige elektronische Signalgeber aller Art sind während der Veranstaltung außer Betrieb zu halten. Kupferberg Kreativ und die Veranstaltungsleitung sind berechtigt, im Falle von Zuwiderhandlung den Besucher zum Verlassen der Veranstaltung aufzufordern.


6. Hausrecht


1. Das Hausrecht obliegt Kupferberg Kreativ und der Veranstaltungsleitung. Diese sind berechtigt, bei Störungen der Veranstaltung oder der Gefahr von Störungen Besucher von der Veranstaltung auszuschließen.

2. Dies gilt auch, wenn Besucher keine gültige Eintrittskarte vorweisen können.

Datenschutz

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